Handys/elektronische Geräte

Wer Smartphones, Unterhaltungselektronik und deren Zubehör in die Schule mitbringt, muss diese während der gesamten Aufenthaltsdauer bis zum allgemeinen Unterrichtsende am Nachmittag auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet lassen. Das Gerät darf nicht sichtbar sein. Die Geräte dürfen nicht benutzt werden. Ausnahmen gestattet die unterrichtende oder aufsichtführende Lehrkraft. 

Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte elektronische Geräte.

Bei Verstößen werden die betreffenden Handys eingesammelt und nur an die Erziehungsberechtigten zurückgeben. Die Rückgabe erfolgt im Sekretariat.