1. Das Jugendbegleiter-Programm im Überblick

 

  • Das Land Baden-Württemberg realisiert an heute fast 2.000 öffentlichen Schulen außerunterrichtliche Bildungsangebote durch Ehrenamtliche und außerschulische Partner.

 

  • Hierzu erhalten die Schulen Fördermittel des Landes. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Bildungsangebote.

 

  • 336 Ehrenamtliche kommen jede Woche an die Schulen und bieten Bildungsangebote an.

 

  • Die Jugendstiftung ist seit 2006 mit der Umsetzung des Programms vom Kultusministerium beauftragt.

 

  • Jugendbegleiter-Angebote finden außerhalb der Regelunterrichtszeit statt.

 

  • Die Angebote richten sich an Gruppen ab fünf Kindern.

 

 

  1. Infos zu diesem Programm an unserer Schule

 

  • An der Eichendorff Realschule sind im Moment 15 Jugendbegleiter aktiv (14 Schüler & 1 Erwachsener)

 

  • Kurse, die von unseren Jugendbegleitern betreut werden:
    • Lernzeit / Hausaufgabenbetreuung
    • Tanz AG
    • Spanisch AG

 

  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter: 14
    • man bietet wöchentlich den Kurs an (Mindestdauer: ein Schulhalbjahr)
    • erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis
    • 2 x 2 Tage Ausbildung, die an unserer Schule angeboten wird.

 

  • Man erhält einen Arbeitsvertrag

 

  • Aufwandsentschädigung: 7 € / Stunde. Diese wird am Ende des Schuljahres ausgezahlt.

 

  • Zudem erhält man eine Bescheinigung, dass man an diesem Programm teilgenommen hat.

 

  • Jugendbegleiter werden am Ende des Schuljahres für das neue Schuljahr gesucht.

 

  • Es werden immer gerne engagierte Schülerinnen & Schüler ab Klasse 8 genommen (Voraussetzung: Mindestalter).

 

  • Betreuende Lehrerin: Fr. Bredow

 

  • Bei Fragen bitte wenden an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 Unsere Jugendbegleiter im Schuljahr 2022/2023

 

Weitere Infos unter: www.jugendbegleiter.de

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie wahrscheinlich von Ihrem Kind erfahren haben, hängen an unserer Schule seit diesem Sommer Boxsäcke. Diese werden von den Schüler*innen rege in Anspruch genommen. Dies veranlassten die Schulleitung und die Schulsozialarbeit dazu, für die Schüler*innen eine Box-AG zu initiieren. Hierzu konnten wir den erfahrenen Boxtrainer Marc Sperling vom Turnverein Bietingen gewinnen, der seit dem 15. November 2022, jeweils dienstags von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr in die Welt des Boxens einführt und die Schüler*innen die Grundlagen vertraut macht.

Da die Box-AG von den Schüler*innen nicht regelmäßig besucht wurde, wird das Training in der Schule wieder eingestellt. Ihr Kind hat aber die Möglichkeit, dem regulären Boxtraining des Turnvereins Bietingen beizutreten. Es findet freitags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Turnhalle in Bietingen statt.

Gerne steht Marc Sperling für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mobile: 0152 51 357 555

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: http://tv-bietingen.de/

Hablas espanol?

 

Jeden Mittwochnachmittag wird eine Spanisch-AG ab Klasse 8 angeboten. Die Sprache wird mit viel Spaß und spielerisch von Frau Cariluz Javier de Schneider gelernt. Sie kommt aus der Dominikanischen Republik und ist Muttersprachlerin.

Die Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit schon einmal die Sprache für das weiterführende Gymnasium kennen zu lernen oder einfach  einen Eindruck in die spanische Sprache zu bekommen.

Dieses Jahr bieten die Schülerinnen Alisa Huber und Alina Dorozynky für jüngere Schülerinnen und Schüler eine Tanz AG an. Diese findet immer am Mittwochnachmittag statt. Mit viel Spaß lernen hier die Kleinen von den Großen. Das Rhythmusgefühl wird hier gestärkt und kleine Choreografien können dann auch aufgeführt werden.

Aktionen der Tanz-AG:

Tanz-AG beim Showtanz-Wettbewerb am 11.03.2023

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (§ 2 Verhinderung der Teilnahme Schulbesuchsverordnung).

 Fehlt ein Schüler entschuldigt bei einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler nachschreiben muss oder nicht. Bei unentschuldigtem Fehlen ist die Arbeit mit der Note „ungenügend“ zu bewerten (§ 8 Abs. 4 und 5 NVO).

Eine Entschuldigung per Mail reicht leider nicht aus!

Das Entlassen während des Unterrichts geht nur mit einem Abmeldezettel, dieser ist auf dem Sekretariat abzuholen und muss vom Lehrer ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach der Rückkehr an die Schule muss der Abmeldezettel mit Unterschrift der Eltern dem Klassenlehrer abgegeben werden.

Dazu drei Beispiele :

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
 

telefonische
Krank-
meldung

    letzter Tag 
für die
schriftliche 
Entschuldigung

 

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Schüler
nicht 
anwesend 

 

   letzter Tag 
für die
schriftliche 
Entschuldigung
 

 

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Schüler bei Klassenarbeit nicht anwesend  

 

   keine schriftliche Entschuldigung  

Aus den Beispielen folgt: die schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) muss spätestens am dritten Tag erfolgen. Im letzten Beispiel, bei der keine schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag vorliegt (telefonisch oder elektronisch sind nicht ausreichend), muss der jeweilige Fachlehrer die Klassenarbeit mit der Note 6 bewerten. Ein Nachschreiben wie im entschuldigten Krankheitsfall gibt es dann ebenfalls nicht.

Gerne können Sie der/ dem jeweiligen Klassenlehrer/in eine E-Mail mit einem Foto der schriftlichen Entschuldigung schicken und dann das Original Ihrem Kind beim nächsten Schulbesuch mitgeben. 

 

Befreiungen

Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt. Für minderjährige Schüler können Anträge schriftlich von den Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler von diesen selbst gestellt werden. In dringenden Fällen können auch minderjährige Schüler mündliche Anträge auf Befreiung stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es ferner nicht, wenn eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung des Schülers die Teilnahme am Unterricht oder den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen offensichtlich nicht zulässt.

Der Antrag auf Befreiung ist zu begründen. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist für eine Befreiung bis zu sechs Monaten ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Bei längeren oder auffällig häufigen Erkrankungen gilt § 2 Abs. 2 Satz 3 entsprechend. Im Fall des Absatzes 2 Satz 4 ist ein ärztliches Zeugnis nicht vorzulegen. Die Befreiung wird jeweils längstens für die Dauer eines Schuljahres ausgesprochen und kann mit Auflagen verbunden werden.

Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde, einem Tag und von einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung entscheidet der Klassenlehrer (nicht vor oder nach Ferien). In den übrigen Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter. (§3 Befreiung von Unterricht)

 

 

 

zum virtuellen Tag der offenen Tür 2022.

 

Wir heißen Sie bzw. Dich herzlich willkommen bei unserem virtuellen Tag der offenen Tür.

Da wir im letzten Jahr leider nicht wie üblich unseren Tag der offenen Tür durchführen konnten, findet ihr hinter den Türen unter dem Video Informationen zu den einzelnen Fächern, AGs und anderen Besonderheiten unserer Schule.

Ebenfalls finden Sie hinter der Tür des Sekretariats die Anmeldeunterlagen.

 

Um eine Vorstellung von einem normalen Tag der offenen Tür zu erhalten, stöbern Sie gerne durch die vergangenen hier oder hier.

Das gesamte Kollegium der Eichendorff Realschule würde sich sehr freuen Dich bzw. Sie im nächsten Schuljahr in unserer neuen Schule begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit dir zu lernen, zu gestalten und zu erleben.

Viel Spaß beim Entdecken unserer Schule!

Zur Einstimmung ein kleiner Blick ins neue Schulgebäude...

 

                   

                        

                         

                         

                    

                   

      

„Salve, come va?“ – Italienisch kennenlernen!!

Hast du Interesse, die italienische Sprache zu entdecken?

Die Eichendorff-Realschule bietet dir diese Möglichkeit. Das gilt für absolute Anfänger als auch für Schüler/innen, die schon etwas italienisch gelernt haben. Für Leute, die ab und zu im sonnigen Italien Urlaub machen, ist dieser Kurs ja unerlässlich!!!

Die Lehrerin ist Muttersprachlerin und heißt Rosella Pauletti und arbeitet im Auftrag des italienischen Konsulats an unserer Schule. Sie würde es sehr freuen, dich für die italienische Sprache zu begeistern.

Der Kurs ist für die Schüler/innen der fünften Klassen und beginnt immer nach den Herbstferien. Nach der 5. Klasse kannst du dann in den weiterführenden Kurs gehen.

Für Schüler/innen, die schon Italienisch können, bietet die Lehrerin auch einen Muttersprachenkurs für Profis an.

Wenn du am Kurs teilnimmst, dann bist du natürlich auch dazu berechtigt, an unserem Schüleraustausch mit der Partnergemeinde in Italien, Caselle in Pittari, teilzunehmen.        

Der Kurs kann nur durchgeführt werden, wenn sich eine bestimmte Anzahl von Schüler/innen dazu anmelden.

Ich wünsche dir viel Spaß beim Italienisch lernen!!!!

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Die Schulbücherei Bücherwurm lädt euch zum Träumen im manchmal ziemlich anstrengenden und herausfordernden (Schul-)Alltag ein. Wir führen eine immer größer werdende Auswahl an Büchern aus vielen Genres der Literatur…von A- wie Abenteuerroman bis Z-Zauberwelten (Fantasy).

Da wir aufgrund der Corona-Schulverordnungen eine Vermischung der Klassen vermeiden wollen, findet die Ausleihe online statt. Bitte schreibt uns eine Email mit eurem Bücherwunsch (Autor des Buches und Buchtitel nennen) und eurem Namen sowie der Klasse an folgende Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir legen euch die bestellten Bücher jeden Mittwoch in der ersten Pause vor der Schülerbücherei im Foyer aus. Dort die Bücher einfach abholen.

Auf dem Link findet ihr die Online-Bibliothek mit dem gesamten Bücherbestand unserer Schülerbücherei. Viel Spaß beim Durchstöbern! Falls eurer Meinung nach ein Buch unbedingt in unseren Bestand aufgenommen werden solltet, schreibt uns bitte eine Mail an unsere Kontaktemailadresse. Wir freuen uns, wenn wir Bücher nach eurem Geschmack ergänzen können…

www.biblino.de/rsgottmadingen

 

Ausleihbedingungen:

Ein Medium kann für 4 Wochen ausgeliehen werden. Auf Wunsch kann es per Email um weitere vier Wochen verlängert werden. Bitte in der Email euren Namen, die Klasse und den entliehenen Buchtitel mit Autor nennen.

Es fallen nach Ablauffrist für jeden Buch folgende Mahngebühren an:

  • 1 Euro: Ablauf der Leihfrist um eine Woche
  • 1, 50 Euro: Ablauf der Leihfrist um zwei Wochen
  • 2 Euro: Ablauf der Leihfrist um 3 Wochen

Wenn ein Benutzerkonto mit Mahngebühren belastet ist, können keine weiteren Bücher ausgeliehen werden, bis die Mahngebühren bezahlt sind.

Bitte behandelt die Bücher pfleglich. Für mutwillig beschädigte Bücher verlangen wir Schadensersatz.  

Kontakt:

Frau Hörrmann und Herr Hoffmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten: Mittwoch, 1. Pause

 

 

Aktuelle Termine

13 Mai
Segeln 5a
Datum Mo 13.Mai.2024 - Mi 15.Mai.2024
14 Mai
Schriftliche Abschlussprüfung Deutsch
Di 14.Mai.2024 08:30 - 13:00
15 Mai
Segeln 5d
Mi 15.Mai.2024 - Fr 17.Mai.2024
16 Mai
Schriftliche Abschlussprüfung Englisch
Do 16.Mai.2024 08:30 - 12:00
18 Mai
Pfingstferien
Sa 18.Mai.2024 - So 02.Jun.2024
4 Jun
Schriftliche Abschlussprüfung Mathematik
Di 04.Jun.2024 08:30 - 13:00

        

  

Unsere Auszeichnungen

 

 

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